Als Hausbesitzer wissen Sie selbst: Ein hoher Anteil der privaten Energiekosten entfällt auf Heizung und Warmwasserbereitung. Durch gezielte Modernisierung
lässt sich an dieser Stelle leicht bares Geld sparen und ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz leisten. Der Gebäude-Energieausweis ist hier ein ideales
Instrument, wenn es darum geht, geeignete Modernisierungsmaßnahmen zu entwickeln.
Bei Neubauten ist der Gebäudeenergieausweis bereits seit 2002 Pflicht. Seit 2008 wird diese Pflicht laut Energieeinsparverordnung schrittweise auf bestehende
Gebäude ausgeweitet. Bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Wohngebäuden, die vor 1966 gebaut wurden, ist er bereits seit dem 01.07.2008 Pflicht.
Für alle neueren Wohngebäude ab dem 01.01.2009. Nicht-Wohngebäude sind hiervon ab dem 01.07.2009 betroffen. Für alle anderen Hausbesitzer ist der Energieausweis nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber in jedem Fall hilfreich. Der Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Den Energieausweis für Wohngebäude gibt es in zwei Ausführungen. Bei beiden werden Modernisierungstipps zur energetischen Gebäudeoptimierung gegeben.
Der verbrauchsorientierte Energieausweis
Grundlage hierfür ist der gemessene Energieverbrauch. Benötigt wird der Verbrauch an Heizenergie für drei aufeinander folgende Jahre und die Größe der Wohn- und Nutzfläche Ihres Gebäudes.
Der bedarfsorientierte Energieausweis
Hier werden Energiekennwerte aufgrund der Abmessungen und der Qualität der Bauteile, der Heizungsanlage, der Art der Warmwasserbereitung, des Nutzungsprofils und der Witterungsverhältnisse ermittelt. Welche Methode auch verwendet wird, ein Gebäudeenergieausweis wird immer für ein komplettes Gebäude erstellt. Somit ist auch der Gebäudeeigentümer für die Ausstellung des Gebäudeenergieausweises verantwortlich.
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